Mietbedingungen

§1 Das Fahrrad und seine Benutzung

(1) Die nachstehenden Mietbedingungen (im Folgenden ” Mietbedingungen” genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen AnnaBike L.P. (im Folgenden “AnnaBike”) und Ihnen (im Folgenden “Kunde”) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads erkennt der Kunde an, dass das Fahrrad mitsamt Zubehör sich in einem verkehrssicheren, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.

(3) Das Fahrrad darf ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Straßenverkehrsordnung genutzt werden und soll nur für den vorgesehenen Gebrauch verwendet werden.

(4) Das Fahrrad darf ausschließlich vom Kunden selbst gefahren werden.

§2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln und gemäß den technischen Regeln zu nutzen. Es soll an einem sicheren Ort in abgeschlossenem Zustand abgestellt werden, wobei bestimmte Teile wie das Oberrohr, die Bremsscheibe oder der Umwerfer nicht als Anlehnpunkte dienen sollen, um Schäden zu vermeiden.

(2) Eventuelle Mängel, die während der Mietzeit auftreten, sind AnnaBike bei der Rückgabe mitzuteilen.

(3) Die Kosten für den Verlust von verliehenem Equipment, (beispielsweise Schlüssel etc.) trägt der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Verlustgebühr in Höhe von bis zu 25,00 €.

§3 Reparatur

(1) Für Reparaturen trägt AnnaBike die Kosten, sofern die Ursache nicht auf unsachgemäße Handhabung oder Verschulden des Kunden zurückzuführen ist.

§4 Unfall / Diebstahl

(1) Der Kunde muss AnnaBike umgehend über Unfälle informieren und einen schriftlichen Unfallbericht vorlegen.

(2) Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde den Vermieter AnnaBike sofort benachrichtigen und den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Eine Diebstahlversicherung für das Fahrrad ist beim Verleih nicht vorhanden.

§5 Haftung

(1) AnnaBike haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Kunde muss das Fahrrad im gleichen Zustand zurückgeben, wie er es erhalten hat.

(3) Der Kunde haftet für Diebstahl oder Beschädigung während der Mietzeit bis zu einem Höchstbetrag gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis.

(4) Wenn ein Dritter, beispielsweise die Versicherung, dem Vermieter AnnaBike den Schaden erstattet, ist der Kunde von seiner Ersatzpflicht befreit.

§6 Rückgabe des Fahrrads

(1) Das Fahrrad muss spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit während der Geschäftszeiten von AnnaBike zurückgegeben werden. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

(2) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung von AnnaBike vor Ablauf der bestehenden Mietzeit.

(3) Bei verspäteter Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, als Strafgebühr den doppelten Tagesmietpreis für jeden angefangenen Tag zu zahlen.

§7 Abschließendes

(1) Bei der Fahrradübergabe wird explizit darauf hingewiesen, dass ausschließlich der Große Hauptweg genutzt werden darf. Kunden sind nicht berechtigt, das Fahrrad auf anderen Teilen des ROBINSON-Hotelgeländes zu fahren.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

§9 Gerichtsstand

(1) Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Lasithi. Es gilt griechisches Recht. Tarifänderungen und Druckfehler vorbehalten.

Letzte Aktualisierung : 18.04.2024