Teilnahmebedingungen

§1 Begriffsbestimmung

(1) Die nachstehenden Teilnahmebedingungen (im Folgenden ” Teilnahmebedingungen ” genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen AnnaBike L.P. (im Folgenden “AnnaBike”) und Ihnen (im Folgenden “Teilnehmer”) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Der individuelle Leiter dieser Biketouren wird im Weiteren als Guide bezeichnet. Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden, schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.

§2 Teilnahmebedingungen und Verhalten des Kunden

(1) Die Guides von AnnaBike weisen die zur Führung der Tour erforderliche Erfahrung auf und stehen den Kunden während der Tour für Rückfragen zur Verfügung. Allen Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten (Verhaltensregeln, Sicherheitshinweise, Routenvorgaben und andere, die für die Tour betreffenden Anweisungen).

(2) Jeder Kunde nimmt auf eigene Gefahr teil und hat sämtliche Risiken einer Biketour sowie deren Folgen zu bedenken (z.B. plötzlicher Wetterumschwung, Sturz- und Absturzgefahren, Steinschlag, herabfallende Äste, umstürzende Bäume, Sach- und Personenschäden Dritter, etc.).

(3) Bei geführten Mountainbiketouren wird größtenteils auf nicht befestigten Wegen gefahren. Es ist daher ratsam, immer auf Sicht zu fahren und die Schwierigkeit kritischer Passagen eigenverantwortlich einzuschätzen. Bei Bedarf sollte man absteigen und das Rad schieben. Beim Befahren von öffentlichen Wegen ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

(4) Der Guide ist berechtigt, Kunden aufgrund bei grob fahrlässigem Verhalten von der Tour auszuschließen, ohne dass daraus irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

(5) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen (Ausnahme ROBS-Touren; extra Bedingungen).

(6) Zur Ausrüstung benötigt jeder Kunde eine der Biketour angepasste Sportkleidung, ausreichend Sonnenschutz und eventuell eine Wind-/Regenjacke (je nach Jahreszeit).

(7) Kein Kunde darf die Gruppe ohne Verständigung des Guides vor Beendigung der Tour verlassen. Ein Abbruch der geführten Tour erfolgt auf eigenes Risiko und berechtigt nicht zur Preis-Rückerstattung, auch nicht anteilmäßig. Im Falle eines notwendigen Rücktransports müssen die Taxikosten vom Kunden selbst getragen werden.

§3 Pflichten des Kunden

(1) Jeder Kunde ist für seinen Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung) selbst verantwortlich. AnnaBike lehnt jegliche Schadensersatzansprüche ab. Verursachte Schäden am Material (Fahrrad, Helm, etc.) sind vom Kunden in voller Höhe selbst zu tragen.

(2) Bei allen geführten Touren besteht während der gesamten Fahrt Helmpflicht. Fahrradhelme werden durch die Guides zur Verfügung gestellt. Kunden, die keinen Helm tragen wollen, übernehmen für das erhöhte Verletzungsrisiko die volle eigene Verantwortung.

(3) Jeder Kunde bestätigt, sich in guter gesundheitlicher Verfassung und in ausreichendem Trainingszustand zu befinden, um gesundheitliche Risiken weitestgehend auszuschließen.

(4) Nennenswerte Vorerkrankungen (z.B. Epilepsie, Asthma, Herzbeschwerden, Allergien usw.) oder relevante Operationen werden dem Guide vorab unaufgefordert mitgeteilt.

(5) Regelmäßig einzunehmende Medikamente und/oder Bedarfsmedikamente (z.B. bei Asthma, Allergien, usw.) nimmt der Kunde vor der Tour ein bzw. führt diese bei der Tour mit sich.

(6) Die zur Verfügung gestellten Fahrräder und -ausrüstungen befinden sich in einem einwandfreien Zustand. Es wird vom Kunden vorausgesetzt, mit diesen sorgfältig umzugehen und ggf. Beschädigungen sofort dem Bikeguide zu melden.

§4 Ausschluss von der Biketour

(1) Am Ausflug darf der Kunde nicht teilnehmen, wenn er/sie:

  • Alkohol getrunken hat,
  • an starke Rücken-, Bandscheibenprobleme und/oder an ähnlichen Beschwerden leidet,
  • bei Schwindel- oder Ohnmachtgefühl,
  • bei der Einnahme von Medikamenten, die die Reaktionszeit beeinträchtigen
  • sowie andere Beschwerden und/oder Leiden haben, die sowohl für ihn selbst als auch für andere Kunden der Biketour eine Gefahr darstellen könnten.

§5 Absagen durch AnnaBike

(1) Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Tour. Wird die Biketour vor Tourantritt aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl, aufgrund von Schlechtwetter oder Ausfall des Guides oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt, erhält jeder Kunde seine bereits geleistete Zahlungen ohne Abschläge zurück.

(2) Die Tour kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht so ist AnnaBike berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält in dem Falle bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

(3) Generell finden die ausgeschriebenen Biketouren bei nahezu jedem Wetter – also auch bei leichtem Regen statt. Bei schlechtem Wetter, das die Sicherheit beeinträchtigt (z. B. starker Wind mit starkem Regen oder Unwetter), kann AnnaBike die geplante Tourroute ändern oder absagen. Ein Tourenabbruch oder eine Streckenänderung einer bereits stattfindenden Tour berechtigt nicht zur Rückerstattung.

§6 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

§7 Gerichtsstand

(1) Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Lasithi. Es gilt griechisches Recht. Tarifänderungen und Druckfehler vorbehalten.

Letzte Aktualisierung : 18.04.2024