Geführte Fahrradtouren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, die an einem bestimmten Termin erbracht werden, kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt für alle gebuchten Touren.
Widerruf gilt nur für Fahrradverleih.
Ein Widerruf ist ausschließlich für Fahrradverleihe möglich, die im Fernabsatz (z.B. online) gebucht wurden — und nur innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss.